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      Der Weimaraner ist ein Jagdhund! Sowohl seine Leistungsstärke im Feld, im
      Wasser und im Wald als auch seine rassespezifischen Eigenschaften verdankt
      er einer seit dem späten 19. Jahrhundert gezielten und ausschließlich auf eine
      vielseitige jagdliche Brauchbarkeit orientierten Zucht. Diesem Zuchtziel ist der
      Weimaraner Klub auch heute noch in hohem Maße verpflichtet, so daß bei den
      Zuchtvoraussetzungen eindeutig die im Rahmen von Prüfungen nachgewiesenen
      jagdlichen Anlagen und nicht die „Schönheitsideale“ im Vordergrund stehen.
      Der Weimaraner Klub trägt in dieser Hinsicht der Forderung Rechnug, daß die
      Jagd ausschließlich mit einem leistungsstarken Jagdgebrauchshund tierschutzkonform
      ausgeübt und damit gleichzeitig ethisch gerechtfertigt werden kann. Eine auf den
      „Phänotyp“ ausgerichtete Zucht dagegen würde aus dem Weimaraner in sehr kurzer
      Zeit zwar einen aparten Begleithund im „grauen Gewand“ machen, seine Stellung im
      Jagdgebrauchshundwesen jedoch zunehmend in Frage stellen. Daher gelten für
      Weimaraner folgende Zuchtbedingungen:

      1. Der Hund muß frei von zuchtausschließenden Mängeln sein.
      2. Der HD-Befund muß mit B2 oder besser beurteilt sein.
      3. Der Form- und Haarwert (=Gesamtwert) muß mindestens gut betragen.
      4. Der Hund muß den vereinsinternen Wesenstest bestanden haben.
      5. Eine Herbstzuchtprüfung (HZP) muß bestanden sein, bei der mindestens
      sechs Arbeitspunkte in der Suche und in den Wasserfächern a) Verlorensuchen
      im deckungsreichen Gewässer und b) Stöbern mit Ente im deckungsreichen
      Gewässer erreicht werden müssen. Alternativ dazu muß eine Verbandsgebrauchs Prüfung (VGP) bestanden sein, wobei in der Suche und in den Wasserfächern a) Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer, b) Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer und
      c) Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässerjeweils die Leistungsziffer 3 (gut)
      mindestens erreicht werden muss.
      6. Hündinnen dürfen nicht jünger als 15 Monate und nicht älter als 8 Jahre sein.
      Der Stichtag ist der erste Tag des Deckaktes.
      7. Ein Zuchtrüde darf innerhalb von zwei Zuchtperioden nur max. 5 Mal erfolgreich
      zur Zucht eingesetzt werden.
      (Stand 02/2001)

      lm Hinblick auf eine die Sicherung und Verbesserung der jagdlichen Leistungsfähigkeit
      ausgerichteten Zucht, wird jedem Besitzer eines Weimaraners empfohlen, seinen Hund
      auf der Verbandsjugendprüfung (WP), Herbstzuchtprüfung (HZP) und Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) des JGHV vorzustellen.


        Weimaraner LanghaarZwinger von der Landweer

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